K A S L & P A R T N E R
Weitere Beratungsfelder
Weitere rechtliche Begleitung für deutschsprachige Mandanten
Wer Vermögen oder Interessen in einem anderen Land hat, weiß: Rechtsfragen lassen sich nicht immer klar einem einzigen Fachgebiet zuordnen. Unser Schwerpunkt liegt im tschechischen und internationalen Erbrecht – doch viele unserer deutschsprachigen Mandantinnen und Mandanten kommen auch in anderen Situationen auf uns zu, die einen Bezug zur Tschechischen Republik haben. Nicht selten ergibt sich das ganz natürlich aus einem abgeschlossenen Erbfall: Was zuvor gemeinsam war, muss nun geregelt werden. Und was geerbt wurde, muss irgendwann entschieden werden – ob es gehalten, vermietet oder verkauft wird.
Ein häufiges Beispiel sind Immobilien. Tschechische Grundstücke, Wohnungen und Häuser – oft als Feriendomizil, Erbschaft oder Kapitalanlage gehalten – stellen ihre Eigentümer früher oder später vor konkrete rechtliche Fragen: Wie wird ein geerbtes Objekt auf die Miterben aufgeteilt? Wie läuft ein Verkauf nach tschechischem Recht ab? Welche Eigentumsverhältnisse sind im Grundbuch tatsächlich eingetragen? Wir kennen diese Fragen aus unserer erbrechtlichen Praxis gut – und begleiten unsere Mandantinnen und Mandanten auch dann, wenn aus einem Erbfall ein Immobiliengeschäft wird.
Ähnliches gilt für unternehmerische Verbindungen. Im Laufe langjähriger Zusammenarbeit mit deutschsprachigen Mandanten, die in Tschechien unternehmerisch tätig sind oder Anteile an tschechischen Kapitalgesellschaften halten, haben wir auch in diesem Bereich praktische Erfahrung aufgebaut. Wir unterstützen bei Anteilsübertragungen, bei Fragen zur Gesellschafterstellung und bei der Anpassung von Gesellschaftsverträgen – pragmatisch und dem tatsächlichen Bedarf entsprechend.
Daneben begleiten wir unsere Mandantinnen und Mandanten bei Verträgen mit tschechischem Bezug – ob Kaufvertrag, Mietvertrag oder eine sonstige Vereinbarung zwischen deutschsprachigen und tschechischen Parteien. Und wenn ein Schaden eingetreten ist oder eine Forderung nicht beglichen wird, geben wir eine klare Einschätzung der Erfolgsaussichten – und vertreten, wenn nötig, vor tschechischen Gerichten.
Gemeinsam ist diesen Situationen, dass sie sich am besten von jemandem begleiten lassen, der das tschechische Recht kennt und auf Deutsch kommuniziert. Wenn Sie nicht sicher sind, ob wir für Ihr Anliegen der richtige Ansprechpartner sind, fragen Sie einfach. Das erste Gespräch ist unverbindlich und kostenlos.

