K A S L  P A R T N E R

Nachfolge zu Lebzeiten

Wir unterstützen unsere Mandanten auch bei Übertragungen von Vermögenswerten zu Lebzeiten. Es handelt sich um eine sehr komplexe Problematik und jeder Mandant sollte die Vor- und Nachteile dieser Lösung sorgfältig gegeneinander abwägen. Besonders für ausländische Staatsbürger die Eigentümer von in der Tschechischen Republik befindlichem Vermögen sind, ist es mittlerweile unverzichtbar, sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Bei Beratung der Mandanten berücksichtigen wir die Tatsache, dass maßgebend nicht nur die rechtlichen Fragen aber auch die individuellen familiären und wirtschaftlichen Lebensumstände des Mandanten sind. Jeder sollte gut überlegen, ob die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten für ihn die richtige und vernünftige Lösung ist und wie er seine Eigeninteressen schützen wird (Rückforderungsanspruch, Widerruf, Gegenleistungen wie Pflegeverpflichtung, Rentenzahlungen und Nutzungsvorbehalte). Bei der Vorbereitung der Übertragungen von Vermögenswerten zu Lebzeiten vergessen wir auch nicht, dass diese Transaktionen als vorweggenommene Erbfolge in das Erbrecht übergreifen.

Weil es sich oft auch um eine grenzüberschreitende Rechtsfrage handelt, die auch Folgen in der heimischen Rechtsordnung des ausländischen Staatsbürgers haben kann, ist in einigen Fällen eine gemeinsame Bearbeitung durch unsere Kanzlei und die heimische Kanzlei des ausländischen Mandanten empfehlenswert.

Für ausländische Staatsbürger, die sich regelmäßig in der Tschechischen Republik aufhalten und/oder hier Vermögenswerte wie Geschäftsanteile an Juristischen Personen, Wohnungen, Grundstücke, Bankkonten besitzen, erstellen wir tschechische General- und Spezialvollmachten sowie Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Man darf nämlich nicht vergessen, dass oftmals ausländische Vollmachten und Verfügungen in der Tschechischen Republik nicht verwendet werden können oder einfach nicht anerkannt werden.

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