K A S L  P A R T N E R

Tschechisches Immobilienrecht

Im Bereich des tschechischen Immobilienrechts bieten wir vor allem folgende Leistungen an:

  • Erstellung und Überprüfung von Verträgen (u.a. Vorverträge, Übertragungsverträge wie Kauf-, Schenkung- oder Tauschverträge, Pacht- und Mietverträge, Maklerverträge)
  • Einholung von Grundbuchauszügen, Prüfung und Einholung von Erwerbstiteln
  • Prüfung von öffentlich rechtlichen Anforderungen (u.a. Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Umweltschutz, Denkmalschutz)

  • Prüfung auf dingliche Belastungen und Belastungen durch Zwangsvollstreckung

  • Eintragung von Dienstbarkeiten, Hypotheken, und anderen Belastungen, Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen
  • Geltendmachung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen
  • Verhandlungsführung mit den Parteien und Rechtliche Beratung in sonstigen Grundstücksangelegenheiten (u.a. Agrarrecht, Nachbarschaftsrecht)
  • Vertretung im Grundbuchverfahren und Treuhändertätigkeit (z.B. Kaufpreisabwicklung über Treuhandkonto)
  • Vertretung vor den Zivilgerichten

Wir machen darauf aufmerksam, dass in der Tschechischen Republik sowohl für den Kauf einer Immobilie als auch für die meisten anderen Immobilientransaktionen und Grundbucheintragungen kein Notar notwendig ist. Auch zur Beglaubigung von Unterschriften sind in der Tschechischen Republik neben den Notaren die Rechtsanwälte berechtigt.

Möchten Sie uns kontaktieren?